Änderungen im Energieeffizienzgesetz vom Januar 2024
Pflicht für Unternehmen >2,5 GWh und <7,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch: Eintragung in die Abwärmedatenbank, Durchführung von Energieaudits und Erstellung eines 3 Jahres Umsetzungsplan der erkannten Maßnahmen
Pflicht für Unternehmen >7,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch: Eintragung in die Abwärmedatenbank, Aufbau eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystems nach EMAS (VISTRA) bis 30.08.2025, welches zertifiziert sein muss.
Hinweis: Der Gesamtendenergieverbrauch eines verpflichteten Unternehmens ergibt sich aus allen sich im Eigentum befindlichen, selbst genutzten sowie alle angemieteten Gebäude und Standorte. Bei der Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs sind selbst erzeugt Strommengen (Photovoltaik oder Wind) mit einzubeziehen und der Fuhrpark.